Urteil zu Intersexuellen Stärkung des dritten Geschlechts

 Hallo Community,

seit dem 08.11.2017, hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen: Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber eine dritte Kategorie im Geburtenregister schaffen. Sie kann „divers“ heißen, „inter“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ erhalten.

Urteil zu Intersexuellen Stärkung des dritten Geschlechts


Im Geburtenregister gibt es unter "Geschlecht" bislang nur männlich und weiblich - oder die Angabe bleibt offen. Verfassungsrichter sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte. Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag

Der Gesetzgeber muss künftig neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister ermöglichen. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts: Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren - aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse (Az. 1 BvR 2019/16).

Die Verfassungsrichter sehen in der bestehenden Regelung Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes) und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Artikel 3 des Grundgesetzes).

Der Deutsche Ethikrat hatte sich bereits 2012 mit der Situation von Intersexuellen befasst. In einer mehr als 200-seitigen Stellungnahmehat der Rat empfohlen, neben männlich und weiblich die Geschlechtseintragung "anderes" zuzulassen.

Um welchen konkreten Fall ging es?

Die Beschwerde führte ein Mensch, der sich selbst Vanja nennt. Vanja ist intersexuell, also zwischen den Geschlechtern geboren, und verfügt über einen atypischen Chromosomensatz. Die Person trägt nur ein X-Chromosom, ein zweites Chromosom, das sie als weiblich (X-Chromosom) oder als männlich (Y-Chromosom) ausweisen würde, fehlt.


er Gesetzgeber muss bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Alternativ könnte auch generell auf einen Geschlechtseintrag verzichtet werden. Bis zu einer Neuregelung sollten laufende Verfahren in der Frage ausgesetzt werden, so die Richter.

Deutschland wäre mit einer Neuregelung das erste europäische Land, in dem die Registrierung eines dritten Geschlechts möglich ist. In einer seit November 2013 geltenden Regelung hatte der Gesetzgeber lediglich die Möglichkeit geschaffen, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.

Wie viele Menschen sind betroffen?

Die Schätzungen darüber, wie viele Menschen in Deutschland intersexuell sind, variieren - das betont auch das Gericht in seiner Entscheidung. Demnach leben hier bis zu 160.000 Intersexuelle, andere Schätzungen gehen von 80.000 aus - je nach Erscheinungsform.

Wie fallen die Reaktionen auf die Entscheidung aus?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezeichnete den Beschluss als "historische Entscheidung zur Gleichbehandlung intergeschlechtlicher Menschen". Für diese bedeute die Entscheidung "die Anerkennung ihres jahrzehntelangen Kampfs für Selbstbestimmung", sagte die Leiterin der Stelle, Christine Lüders. Durch die Entscheidung werde zudem klargestellt, dass die Ehe für alle auch für intersexuelle Menschen gelte.

"Es wird die Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft hoffentlich steigern", sagte Maja Liebing, Expertin von Amnesty International für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI). "Noch immer werden Kinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale ohne akute medizinische Notwendigkeit operiert oder überflüssigen Behandlungen unterzogen, um sie dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen." Dies habe teils fatale Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit.

Der Verein Intersexuelle Menschen begrüßte die Entscheidung. Man hoffe nun auf "noch weitere Schritte in diese Richtung". Das Deutsche Institut für Menschenrechte sprach sich für ein "Geschlechtervielfaltsgesetz" aus, das "die Anerkennung der Vielfalt" verbessern solle.

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) forderte, dass die Umsetzung des Karlsruher Beschlusses von der künftigen Bundesregierung "umgehend angegangen" wird. Das Bundesinnenministerium kündigte an, das Urteil zu respektieren und umzusetzen. Bei der Gestaltung gebe es gewissen Spielraum, sagte ein Sprecher. Zu Einzelheiten äußerte er sich nicht.

Gab es auch Stimmen gegen die Eintragung eines dritten Geschlechts?

Karlsruhe hatte zu der Frage Stellungnahmen von 16 Verbänden und Organisationen eingeholt. Gegen solch einen Eintrag sprachen sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sowie der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten aus. Letzterer kritisierte sinngemäß, dass es auch Intersexuelle gebe, die sich mit den Kategorien "inter" oder "divers" nicht identifizieren könnten. Es sei daher nicht zu erkennen, welchen Vorteil es hätte, wenn im Geburtenregister der Eintrag "inter" oder "divers" enthalten wäre.

Warum verzichtete die Bundesregierung auf eine Stellungnahme?

In der Bundesregierung gab es zu dem Thema keine einheitliche Position - Familienministerium und Innenministerium stritten nach SPIEGEL-Informationen Anfang des Jahres sogar über diese Frage. Das Familienministerium unterstützte die Forderung, dass in amtlichen Dokumenten ein drittes Geschlecht angegeben werden kann. Das Innenministerium lehnte diese Idee ab, aus Sorge vor juristischen Komplikationen für die Behörden. Die Regierung sandte den Karlsruher Richtern daher nur ein kurzes Schreiben: Man verzichte auf eine Stellungnahme.

Quelle und Weitere Informationen findet Ihr hier:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/intersexualitaet-bundesverfassungsgericht-fordert-drittes-geschlecht-in-geburtenregister-a-1177008.html


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